Sparkasse: Verjährung der Straftaten beseitigt nicht die zivilrechtliche Haftung

Die Verjährung einiger Straftaten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2012 beseitigt nicht die zivilrechtliche Haftung der Sparkasse

Das Recht auf Schadensersatz für die 11.000 Sparer bleibt aufrecht

Für Walther Andreaus, Präsident des Aktionärskomitees Südtirol, ist die Entscheidung des Bozner Landesgerichts die Straftaten des schweren Betrugs, der Prospektfälschung und der Marktmanipulation wegen Verjährung nicht zu verfolgen, kein Sieg für die Angeklagten - die, wohlgemerkt, für die ihnen zur Last gelegten schweren Straftaten nicht freigesprochen wurden -, sondern stellt ein Versagen des Staates dar, der nicht in der Lage war, die Gesetze durchzusetzen und vor allem nicht in der Lage war, diejenigen zu bestrafen, die - laut Anklage - diese schweren Straftaten zum Nachteil von 11.000 Sparern begangen hätten. Lediglich die Straftaten der Behinderung der Aufsichtsbehörden (Consob und Banca D'Italia ) wurden nicht für verjährt erklärt und auch in Bezug auf diese haben acht Sparer, unterstützt von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Mario Scialla, Alessandro Caponi und Sebastian Ochsenreiter, rechtliche Schritte eingeleitet. Das Aktionärskomitee Südtirol wird jedoch so bald wie möglich eine Beschwerde an das Justizministerium richten, um die mögliche Verantwortung der Bozner Justizbehörde für eventuelle Verzögerungen und Unterlassungen zu ermitteln, die es den Angeklagten ermöglicht haben, sich zumindest teilweise nicht zu den ihnen vorgeworfenen schweren Straftaten zu äußern, wodurch die Rechte von Tausenden von Sparern verletzt wurden. Walther Andreaus weist darauf hin, dass Zivilklagen gegen die Sparkasse noch nicht verjährt sind und dass alle in den strafrechtlichen Ermittlungen gesammelten Beweise in den Zivilverfahren verwendet werden können, da die Ziviljustizbehörde dort die zivilrechtliche Haftung der Sparkasse für die von der Staatsanwaltschaft gegen ihre ehemaligen Exponenten erhobenen schweren Tatvorwürfe feststellen kann. Im Übrigen geht der Strafprozess gegen die angeklagten Sparkasse-Exponenten am 9.6.2021 um 10.30 Uhr in eine weitere Runde.

In wenig mehr als zwei Jahren fällten die Richter des Bozner Zivilgerichts acht Urteile und verurteilten die Sparkasse zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von Hunderttausenden von Euro an Sparer, die bei der Kapitalerhöhung 2008 Aktien der Bank gekauft hatten. Zusätzlich zu denen von 2008 können alle 11.000 Aktionäre der Kapitalerhöhung von 2012 auch zivilrechtlich gegen die Sparkasse vorgehen, da der Straftatbestand zwar erloschen ist, nicht aber die Möglichkeit einen Zivilprozess anzustrengen. Zu diesem Zweck können alle Aktionäre, sowohl aus dem Jahr 2008 als auch aus dem Jahr 2012, eine Interessensbekundung an eine der folgenden E-Mail-Adressen des Aktionärskomitees Südtirol senden:"comitatoazionistisuedtirol@gmail.com" oder "comitatoazionistisparkasse@gmail.com", wobei in der Betreffzeile "SPARKASSE-AKTIEN" und im Text der E-Mail anzugeben sind: Name; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnsitzadresse; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der erworbenen Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil).

Sparkasse sollte verhandeln

Die Sparkasse könnte eine Lawine von Klagen (und hohen zivilrechtlichen Schadenersatzleistungen) vermeiden, indem sie Verhandlungen mit den Aktionärsvertretern aufnimmt, um faire Formen des Ausgleichs zu finden. Eine solche Initiative würde darauf abzielen, ein neues Vertrauen der Sparer gegenüber der Bank zu schaffen. Die Sparkasse sollte sich nicht hinter der Verjährung verstecken und sollte ihrer zivilrechtlichen (und moralischen) Verantwortung gerecht werden.
„Wir hoffen, dass die Sparkasse die Notwendigkeit eines sozial und ethisch verantwortungsvollen Handelns versteht“ so der Präsident des Aktionärskomitees abschließend.

05. März 2021