Wie lange ist eigentlich ein Gutschein gültig?

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Gutscheine sind beliebte Geburtstagsgeschenke und werden auch gerne mal als Preis bei einer Tombola oder einem Preiswatten oder ähnlichem verwendet. Natürlich freut man sich über einen Gutschein, vor allem wenn er für ein Geschäft gültig ist, bei dem man sowieso gerne einkauft. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn man beim Einlösen merkt, dass der Gutschein „verfallen“ sei. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus? Wie lange ist ein Gutschein wirklich gültig?

Juristen gehen davon aus, dass bei Gutscheinen eine zehnjährige „Verjährungsfrist“ gültig ist, falls auf dem Gutschein kein anderes Verfallsdatum angegeben wird. Einige Juristen sind sogar der Meinung, dass ein Gutschein dem Bargeld gleichgestellt ist und deshalb nicht „verfallen“ kann.

Falls der Händler sich allerdings trotz Hinweis auf die rechtliche Lage weigert, den Gutschein anzunehmen, so lässt sich relativ wenig tun. Man müsste den Streitfall nämlich vor den Richter bringen, was sich allerdings selten auszahlt. Die Gerichtskosten würden den Wert des Gutscheins höchstwahrscheinlich übertreffen.

Beim Ausstellen eines Gutscheins sollte man deshalb alles schriftlich festhalten: für wen ist der Gutschein? Wofür ist er gültig (manchmal werden Produkte im Ausverkauf ausgeschlossen etc.)? Wie lange ist er gültig?

Ein letzter nützlicher Tipp: Gutscheine sollten möglichst handlich sein, sodass sie im Geldbeutel Platz haben und nicht zuhause herumliegen und möglicherweise verfallen. Ein etwa visitenkartengroßer Gutschein dürfte in jedem Geldbeutel Platz haben.

Quellen: Verbrauchertelegramm März/April 2015, November/Dezember 2016

15. März 2019