Viertes Urteil des Landesgerichts Bozen gegen die Volksbank: Entschädigung der Aktionäre für Kauf der Bankaktien

Mit dem am 5. Februar ergangenen Urteil hat das Landesgericht Bozen die Volksbank bereits zum vierten Mal dazu verurteilt, den Aktionären den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch Investitionen in die Aktien der Bank entstanden ist.

Bereits im Oktober letzten Jahres hatte Richterin Fischer vom Landesgericht Bozen in drei Fällen, die von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi (Berater des Aktionärskomitees Südtirol) angestrengt worden waren, die Bank dazu verurteilt, drei Aktionären alle in den Kauf von Bankaktien investierten Beträge zurückzuerstatten.
Die Bank musste also aufgrund von drei sofort vollstreckbaren Urteilen Zehntausende von Euro an Schadenersatz zurückzahlen und war außerdem gezwungen, ihre Wertpapiere zurückzunehmen, die nun 60 % weniger wert sind als der Kaufpreis.
In den drei Urteilen vom Oktober ist es auch sehr wichtig, daran zu erinnern, wie Richterin Fischer feststellte, dass die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt und ab 2016 läuft, mit der Folge, dass bis Oktober 2026 Zeit bleibt, rechtliche Schritte einzuleiten.
Im jüngsten Urteil des Richters Francesco Laus bestätigte derselbe Richter die zehnjährige Verjährungsfrist und verurteilte die Bank, dem Anteilseigner unter Aufhebung des Kaufvertrags fast 50 000 EUR zu zahlen. Diese Klage wurde auch durch die Anwälte Cerniglia, Caponi und Ciammarughi eingereicht.

 

Der Richter befand im Urteil die Bank für schuldig und verurteilte sie, weil:
a. Sie hat ihre Aktien an einen Sparer verkauft, der nichts von ihren nicht börsennotierten Wertpapieren wusste, so dass die Anlage ungeeignet war;

b. Sie hat die Schriftform der vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten und damit die Informationsrechte des Aktionärs beeinträchtigt;

c. Sie konzentrierte Investitionen in Aktien der Bank, wodurch das Grundprinzip der Diversifizierung von Finanzanlagen verletzt wurde.

 

Es sind noch etwa 20 Klagen anhängig, die ebenfalls von den oben genannten Anwälten eingereicht wurden.


Wir hoffen, dass die Bank ihre Verbraucherpolitik überdenkt und zu einer nachsichtigeren Beratung übergeht, denn die bisher von der Bank ergriffenen Maßnahmen sind völlig unbefriedigend, da die Sparer 60 % ihrer Ersparnisse verloren haben und sich mit Wertpapieren konfrontiert sehen, die nur sehr schwer zu verkaufen sind.
Das Aktionärskomitee Südtirol ist auf jeden Fall bereit, die Rechte der SparerInnen auf allen Ebenen zu verteidigen, wohl wissend, dass "wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren".


Walther Andreaus Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol

 

06. Febr. 2024