Sparkasse zur Zahlung von fast 90.000 Euro an Sparer verurteilt

Konzentration der Geldanlage auf einen einzigen Titel von über 50% ist nicht zulässig

 

Die Redewendung „Lege nicht alle Eier in einen Korb“ birgt die Kernaussage der Portfoliotheorie. Denn wer Anlagevermögen diversifiziert, eliminiert Risiken, ohne auf Renditechancen verzichten zu müssen. Die Risikostreuung der Geldanlage war auch ausschlaggebend dafür, dass die Südtiroler Sparkasse bereits zum neunten Mal in kurzer Zeit zu Entschädigungszahlungen an Sparer verurteilt wurde. Im Jahr 2017 wandte sich ein Sparer aus Brixen an Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, heute Berater des Aktionsärskomitees Südtirol, mit der Bitte um Unterstützung, um von der Sparkasse eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Der Sparer hatte im Jahr 2007 über die Sparkasse Unicredit-Aktien für rund 75.000 Euro gekauft. Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia hielt die Klage für begründet und verklagte die Sparkasse, da diese gegen Artikel 29 der Consob-Verordnung von 1998 - die es Banken verbietet, Finanzprodukte in unangemessenem Umfang an Kunden zu verkaufen - verstoßen habe, indem sie dem Sparer erlaubt habe, fast 55% seiner Ersparnisse in einem einzigen Wertpapier zu konzentrieren. Die Präsidentin der Kammer des Landesgerichts Bozen, Richterin Dr. Erlicher, erkannte in ihrem wertvollen und umfassenden Urteil die zivilrechtliche Haftung der Bank an, weil diese - wie von Rechtsanwalt Cerniglia vorgetragen - einem Sparer fälschlicherweise und gesetzeswidrig erlaubt hatte, seine Ersparnisse in übermäßiger Weise in einem einzigen Wertpapier zu konzentrieren; in der Tat gibt es im Finanzbereich den Grundsatz der Streuung der Anlagen, um das Risiko zu begrenzen. Die Sparkasse hat auch im vorliegenden Fall nicht "die erforderliche Sorgfalt" beachtet. Die Vorsitzende Richterin Dr. Erlicher erkannte daher das schwerwiegende Versagen der Bank an, erklärte die Auflösung des Wertpapierkaufvertrages und verurteilte die Bank zur Rückzahlung des gesamten für den Wertpapierkauf investierten Betrages, nämlich knapp 75.000 Euro, zuzüglich Zinsen ab 2017 und Anwaltskosten.

 

Der Kommentar der Verbraucherschützer

Für Walther Andreaus, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol ist dies ein sehr wichtiges Urteil, welches die Verantwortung der Sparkasse nicht nur für den Verkauf eigener Aktien, sondern auch für den Verkauf von Wertpapieren anderer Banken anerkannt hat. Dazu Walther Andreaus: „Die Banken müssen in ihrer Rolle als Finanzvermittler ihren Pflichten in Bezug auf Information, Korrektheit und Transparenz immer vollständig nachkommen. Verletzen sie die einschlägigen Normen (Finanzeinheitstext und Consob-Reglements) dann können sie haftbar gemacht werden.


Appell

Präsident Andreaus lädt alle Kunden der Südtiroler Banken (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisen), die sich durch das Verhalten beim Verkauf von Aktien geschädigt fühlen, ein, eine Interessensbekundung für eine Klage an eine der folgenden E-Mail-Adressen des Aktionärskomitees Südtirol zu senden:

"comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", "comitatoazionistisparkasse@gmail.com", "comitatoazionistivolksbank@gmail.com", wobei in der Betreffzeile die betreffende Bank anzugeben ist und im Text der E-Mail: Vorname; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnanschrift; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der gekauften Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil).

 

Die Südtiroler Sparkasse sollte nach dieser x-ten durchschlagenden gerichtlichen Niederlage die entsprechenden Konsequenzen ziehen und einen Verhandlungstisch mit den Sparern eröffnen.

19. März 2021