Präzisierungen zur Pressemitteilung vom 21. Mai 2025
Südtirol, 03.06.2025 – Zur weiteren Präzisierung der bereits zuvor mit der Pressemitteilung vom 21. Mai bekanntgegebenen Informationen wird Folgendes in Bezug auf die Sammelklage im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung 2015 klargestellt:
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Die Sammelklage befindet sich derzeit im Zulassungsverfahren vor dem Gericht in Venedig; erst nach einer möglichen Zulassung wird es möglich sein, sich der Klage anzuschließen;
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Die Kläger haben sowohl eine Rückabwicklungs- als auch eine Schadensersatzklage eingereicht;
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Im Hinblick auf die Rückabwicklungsklage ist zu beachten, dass im Falle einer stattgebenden Entscheidung – gegen Rückzahlung des investierten Betrags – die einzelnen Beitretenden verpflichtet sind, die Aktien, Dividenden und Gratisaktien zurückzugeben, die sie seit dem Erwerbsdatum bis heute erhalten haben, sofern das Gericht in Venedig die entsprechenden Einwendungen der Bank für begründet hält;
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Im Hinblick auf die Schadensersatzklage kann im Falle einer stattgebenden Entscheidung die Schadenshöhe unter Berücksichtigung des auf der Internetseite der Plattform Vorvel einsehbaren Aktienkurses, der Dividenden sowie der Gratisaktien berechnet werden, die seit dem Erwerbsdatum bis heute erhalten wurden – wiederum vorbehaltlich der Anerkennung der entsprechenden Einwendungen der Bank durch das Gericht in Venedig.
Walther Andreaus, ehrenamtlicher Geschäftsführer von Robin und Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol