Nach Venedig ist Bozen an der Reihe: Das Landesgericht verurteilt die Volksbank zu Rückzahlungen an 3 Aktionäre

Das Aktionärskomitee Südtirol freut sich Folgendes mitteilen zu können:
Vor etwa drei Jahren wurde das Aktionärskomitee Südtirol unter dem Vorsitz von Walther Andreaus mit Unterstützung des von Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia koordinierten Rechtsberatungsbüros gegründet, dem außerdem Rechtsanwalt Alessandro Caponi und Rechtsanwalt Roberto Ciammarughi angehören.


Die Aufgabe des Komitees besteht darin, den AktionärInnen und SparerInnen von südtiroler Banken gerichtlichen und außergerichtlichen Beistand zu leisten. Nach einem ersten umfangreichen Rechtsstreit gegen die Sparkasse wurden die ersten günstigen Urteile für die Aktionäre dieser Bank erwirkt, und anschließend wurden nach jahrelangen Kämpfen mit derselben Bank günstige Vereinbarungen für beide Parteien erzielt.


Im Jahr 2021 leitete das Komitee jedoch einen Rechtsstreit gegen die Südtiroler Volksbank in die Wege, und über das Aktionärskomitee wurden mehr als 2 500 Beschwerden bei der Volksbank eingereicht. Die Bank beantwortete die Beschwerden stets negativ und übermittelte die angeforderten Unterlagen.


Im Mai 2022 begann der Rechtsstreit mit der Volksbank, wobei fast 30 Fälle vor dem Landesgericht in Bozen anhängig sind und weitere 20 Verfahren eingeleitet werden.
Nur 18 Monate nach Einreichung der ersten Klagen erließ Richterin Dr. Birgit Fischer vom Landesgericht Bozen am 11. Oktober 2023 drei Urteile gegen die Volksbank, in denen sie die Ansprüche der Sparer in vollem Umfang anerkannte und die Bank dazu verurteilte, ihnen die angelegten Beträge zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zu erstatten.
Vor allem aber stellte das Gericht fest, dass die zehnjährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche ab Oktober 2016, dem Zeitpunkt der Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft, läuft, so dass alle geschädigten SparerInnen bis Oktober 2026 die Verjährung unterbrechen und ihre Rechte geltend machen können.


Das Gericht stellte sodann fest, dass die Bank das Profil der Kläger falsch bewertet hatte, da sie illiquide, nicht börsennotierte Aktien, die zumindest riskante Finanzinstrumente darstellten, an Personen mit einer "geringen" Risikobereitschaft verkauft hatte.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien hat die Bank dann unrechtmäßig zugelassen, dass die Sparer einen übermäßigen Prozentsatz ihres Portfolios in einem einzigen Produkt (den Aktien) und einem einzigen Emittenten (der Volksbank selbst) konzentrierten.
Schließlich wurde in den genannten Urteilen festgestellt, dass die Aktionäre nicht über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf die fraglichen Aktien verfügten und daher die Empfehlung der Bank, die Wertpapiere trotzdem zu kaufen, mit dem Risikoprofil der Kunden unvereinbar gewesen wäre, was die Verpflichtung der Bank zur Zahlung von Schadenersatz oder Rückerstattung zur Folge hatte.


Wir möchten auch daran erinnern, dass, wie bereits am 11.10.2023 berichtet, die Sammelklage für den Verkauf von Volksbank-Aktien mit einem der Produktinformationsblätter von Januar 2012 bis Juli 2015 zugelassen wurde, das vom Consob-Finanzschiedsgericht bereits als irreführend angesehen wurde.


Die Aktionäre der Volksbank können eine Interessensbekundung an die E-Mail-Adresse des Aktionärskomitees Südtirol "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com" senden, wobei in der Betreffzeile die Worte "Volksbankaktien" und im Text der E-Mail: Name, Vorname, Datum, Anzahl und Preis der Aktien, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben sind.

13. Okt. 2023