Zweite Sammelklage gegen Volksbank läuft an

Mehr als 26.000 Aktionäre nahmen an der Kapitalerhöhung 2015-2016 für mehr als 95 Millionen Euro teil

Die Kapitalerhöhung 2015-2016 der Südtiroler Volksbank AG endete am 22. Januar 2016 mit mehr als 26.000 Aktionären, denen Aktien zu einem Preis von 19,20 EUR/Aktie zugeteilt wurden, die nun einen Durchschnittspreis von ca. 8,50 EUR/Aktie haben (= - 55% ca.). Auch bei dieser Gelegenheit konnte das Aktionärskomitee Südtirol, gemeinsam mit seinen Rechtsberatern Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, schwerwiegende kritische Punkte feststellen. Diese kritischen Punkte wurden mittels eines Schreibens (siehe Anhang) an die Geschäftsleitung der Bank kommuniziert, die lediglich eine vorläufige Antwort gab, die keine konkrete Bereitschaft zu einem möglichen Dialog erkennen ließ.

Das Aktionärskomitee Südtirol bringt durch seinen Präsidenten Walther Andreaus seine tiefe Enttäuschung und Besorgnis über das Ausbleiben von substanziellen Reaktionen und Maßnahmen seitens der Volksbank bezüglich der aufgeworfenen schwerwiegenden Probleme zum Ausdruck.

Die erste Sammelklage des Aktionärskomitees Südtirol im vergangenen Jahr hat die irreführenden Praktiken der Bank bei der Platzierung ihrer Aktien aufgezeigt, eine Situation, die auch vom Finanzschiedsgericht der Consob weitgehend anerkannt und von den zuständigen Justizbehörden bestätigt wurde, letzthin wiederholt auch vom Landesgericht Bozen. Trotz der Entscheidung des Gerichts von Venedig und des Berufungsgerichts von Venedig, die Sammelklage zuzulassen, ignorierte die Volksbank weiterhin die Aufforderungen zum Dialog und zur Schlichtung.

Die kürzlich ergangenen Urteile des Landesgerichts Bozen bestätigen erneut die schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Vorgehen der Bank und verdeutlichen die Verstöße gegen die in der Finanzordnung festgelegten Verhaltensregeln.

Das Verhalten der Bank bei der Platzierung der Aktien Ende 2015 lässt ernsthafte Zweifel an der Ehrlichkeit und Transparenz der Praktiken des Unternehmens aufkommen. Der Verkauf der Aktien zu einem Preis, der deutlich über ihrem tatsächlichen Wert lag, sowie die Nichtaushändigung des mehr als 400 Seiten umfassenden Informationsprospekts haben den SparerInnen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt und gegen die in den MiFID-Verordnungen, dem konsolidierten Finanzgesetz und den Consob-Verordnungen festgelegten Grundprinzipien sowie gegen die eigenen vertraglichen Verpflichtungen der Bank verstoßen.

Darüber hinaus ist die Wiederholung irreführender Angaben im Informationsprospekt ein weiteres Zeichen für das Fehlverhalten der Bank, die weiterhin das Recht der SparerInnen auf korrekte und vollständige Informationen vor dem Kauf von Aktien missachtet.

Das Aktionärskomitee Südtirol betont, dass alle diese kritischen Punkte der Volksbank zur Kenntnis gebracht wurden, um eine gerechte und angemessene Lösung für alle Aktionäre zu finden. Das weitgehende, substanzielle Ausbleiben von Reaktionen und der Bereitschaft der Bank zwingt das Komitee jedoch dazu, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Interessen der mehr als 3.000 vertretenen Aktionäre und derjenigen, die sich ihnen anschließen möchten, zu schützen.

Die Verbraucher haben die folgenden Möglichkeiten:

1. Diejenigen Aktionäre, die bereits Mitglied des Aktionärskomitees Südtirol sind, können getrost auf eine entsprechende Mitteilung des Komitees warten, da die Unterbrechung der Verjährung bereits eingeleitet wurde;

2. diejenigen, die dem Komitee (kostenlos) beitreten möchten, können eine Mitteilung mit allen persönlichen Daten und der Anzahl der gekauften Aktien sowie dem gezahlten Preis an das neu eingerichtete deutschsprachige Sekretariat des Aktionärskomitees Südtirol unter folgender E-Mail-Adresse senden:

aksuedtirol@gmail.com

 

ANHANG: Schreiben an die Volksbank vom 19-03-2024

"Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren."

19. Apr. 2024