Wie reklamiert man richtig?

 

Im Alltag läuft nicht immer alles glatt, diese Erfahrung hat wohl jeder schon einmal gemacht. Ob das jetzt der Kassierer im Supermarkt ist, der aus Versehen 10 Cent zu wenig Wechselgeld gibt, oder der Kellner in der Bar, der einen Kaffee zu wenig bringt, bis hin zum teuren Haushaltsgerät, das nach zweimaliger Benutzung plötzlich den Geist aufgibt.

Als Verbraucher kann man sich vor so einigen ärgerlichen Situationen schützen, indem man sich vorher gründlich informiert, Preise vergleicht und Kassenbons, Quittungen, Werkverträge, Kostenvoranschläge etc. aufbewahrt (eventuell auch Kopien davon, um auf Nummer sicher zu gehen). 

Sollte etwas schieflaufen, so ist es zunächst am einfachsten, eine informelle Lösung für das Problem zu suchen. Mit dem Vertragspartner gemeinsam nach einer Lösung zu suchen ist bestimmt die friedlichste und kostengünstigste Option.

Falls dies jedoch nicht möglich ist, sollte eine schriftliche Reklamation folgen. Eine Reklamation sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückantwort versendet werden. Im Internet (z.B. auf der Website der Verbraucherzentrale Südtirol) findet man Musterbriefe, die man als Vorlage verwenden kann. Bevor man reklamiert, muss man sich außerdem darüber informieren, worauf man Anrecht hat. Auch hier kann die Website der Verbraucherzentrale eine hilfreiche Quelle sein. Viele der wichtigsten Verbraucherrechte findet man auch im sogenannten „Verbraucherschutzkodex“ oder auch „codice del consumo“, zu finden unter www.codicedelconsumo.it (GvD 206/2005).

Falls die Gegenpartei den Konflikt nicht innerhalb des festgelegten Termins löst, so gibt es auch weitere Möglichkeiten, den Streitfall zu schlichten.

·       Schlichtung/Streitbeilegung: in einigen Fällen (z.B. Streit mit Telefonanbietern) vorgeschrieben, in anderen Fällen freiwillig.

·       Intervention durch die Verbraucherzentrale: falls der Streitfall nicht in einen Sektor der Streitbeilegung fällt, so können sich Mitglieder der Verbraucherzentrale an die VZS wenden, die dann für das Mitglied versucht, die Forderungen durchzusetzen.

·       Der Gang vor Gericht: falls gar keine andere Möglichkeit existiert, den Konflikt aus der Welt zu schaffen. Die Kosten für die Gerichtsverhandlung tragen vorerst die Konsumenten, weshalb diese Art von Konfliktlösung nicht gerade verbraucherfreundlich ist, vor allem wenn die Gerichtskosten am Ende höher sind als die Kosten des Streitgegenstands.

Quelle: Verbrauchertelegramm Jänner/Februar 2015

 

21. März 2019