Tipps und Tricks fürs Online-Shopping!

So navigieren Sie den e-commerce ohne Probleme.

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Im „Zeitalter des Internets“ ist man ständig und überall mit dem World Wide Web verbunden, ob man will oder nicht. Dienste und Erledigungen, die man früher offline erledigt hat, werden mit immer größerer Selbstverständlichkeit online gemacht, wie etwa Bewerbungen, Nutzung verschiedener Verwaltungsdienste oder auch alltäglichere Sachen wie Musik hören oder Einkaufen.

Der sogenannte „e-commerce“ ist ein Millionengeschäft und mittlerweile wird er dem traditionellen „shoppen gehen“ oft vorgezogen. Die schier endlose Auswahl an Produkten, günstige Angebote und verführerische Versprechungen wie „gratis Rückgabe“, „keine Versandkosten“ oder „exklusiv online erhältlich“ und vor allem die Möglichkeit, mit ein paar Mausklicks einzukaufen und alles bequem nach Hause geliefert zu bekommen, locken den Verbraucher förmlich dazu, überstürzt zuzugreifen.

Doch, wie bei jeder Geldausgabe, ist auch hier Vorsicht geboten, damit man nicht übers Ohr gehauen wird. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps und Tricks gesammelt, um den e-commerce sicher zu navigieren.

1.       Augen auf bei besonders günstigen Angeboten: wenn Ware (besonders Kleidungsartikel und Technikgegenstände) sehr viel günstiger als im Geschäft oder auf bekannten Konkurrenzwebseiten angeboten werden, so kann es sich um Fälschungen handeln.

2.       Besonders auf sogenannten Online-Märkten, wo auch Privatpersonen verkaufen, sollte man Acht geben ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Das Gewährleistungs- und Rücktrittsrecht gilt nämlich nur in Verträgen zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer.

3.       Nur auf bekannten Webseiten einkaufen oder vorher auf einer Verbraucherseite wie z.B. trustpilot.com de Kommentare und Bewertungen von Käufern lesen.

4.       Die Internetseite sollte folgende Daten enthalten: Kontaktdaten des Unternehmens (Telefonnummer, E-Mail, Postanschrift etc.), wesentliche Eigenschaften der Ware, Preis inklusive Gebühren und Lieferkosten, Informationen zum Gewährleistungs- und Rücktrittsrecht und zu den gesetzlichen und vertraglichen Garantiebedingungen.

5.       Vor dem Kauf die AGBs sorgfältig durchlesen.

6.       Ein Klick ist ein Vertragsabschluss, mit dem Sie sich verpflichten, die Ware zu bezahlen!

7.       Wenn möglich immer die Option wählen, mit welcher man erst nach der Lieferung bezahlen muss.

8.       Alle Dokumente/Kaufbestätigungen ausdrucken und aufbewahren. Zur Sicherheit sollte man auch Screenshots während des Bestellvorgangs machen.

9.       Ist die Zahlungsmodalität wirklich sicher? Falls eine IBAN angegeben ist, so kann man diese mit ibancalculator.com überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass sie mit einem Bankkonto verbunden ist. Gehört die IBAN nur zu einer aufladbaren Karte, so kann es schwierig werden, den Eigentümer (und somit auch den Verkäufer der Ware) ausfindig zu machen.

10.   Sollte die Ware bei der Lieferung beschädigt sein, so muss man sich diesen Umstand unbedingt schriftlich vom Zusteller bestätigen lassen. Die Ware sollte nur „mit Vorbehalt“/“con riserva“ angenommen werden. Es ist wichtig, Fotos von den Schäden zu machen und zu prüfen, ob die Ware weitere Mängel oder Schäden aufweist. Dann kann man eventuell mittels Einschreibeverfahren mit Rückantwort reklamieren.

11.   Falls alle Stricke reißen: ODR. ODR steht für „online dispute resolution“, also Online-Streitbeilegung. Dieses Verfahren kann vom eigenen Computer aus erledigt werden. Dafür gibt es eine Lösung von der Europäischen Kommission (zu finden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.trader.register) oder auch bei conciliareonline.it (https://www.conciliareonline.it/willkommen-bei-der-online-schlichtungsstelle-fuer-verbraucherstreitigkeiten-aus-e-commerce-vertraegen) .

Quellen:

Verbrauchertelegramm März/April 2016

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.trader.register

https://www.conciliareonline.it/willkommen-bei-der-online-schlichtungsstelle-fuer-verbraucherstreitigkeiten-aus-e-commerce-vertraegen

29. März 2019