Substanzielle Genugtuung für die Mitglieder der Volksbank, die 2016 zurückgetreten waren

Medieninformation des Aktionärskomitees Südtirol

Im Jahr 2017 haben zahlreiche Mitglieder der Südtiroler Volksbank nach dem Beschluss, die Bank in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ihr Rücktrittsrecht ausgeübt.

Einhundert Mitglieder beauftragten Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, durch das Landesgericht Bozen, einen Sachverständigen zu bestellen, der den Preis der Aktien korrekt festlegt.
Der beauftragte Sachverständige, Dr. Zanetti, ermittelte den Preis für jede Aktie mit 14,69 Euro.
Die Bank erhob jedoch Einspruch gegen das Gutachten. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens haben der ursprüngliche Rechtsbeistand der Mitglieder Prof. Cerniglia und Rechtsanwalt Alessandro Caponi, der sich der Klage angeschlossen hat, beantragt, die Bank zu veranlassen, den Sparern mindestens den von der Bank festgesetzten Preis der Aktien, 12,10 Euro, samt Verzugszinsen zu zahlen. Das Gericht gab dem Antrag der Sparer statt, und die Bank wurde zur Zahlung des Preises von 12,10 Euro pro Aktie verurteilt, zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr für einen weiteren Betrag von über 200.000 Euro für die ehemaligen Mitglieder.


Es ist zu bedenken, dass diejenigen, die vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, und jene die Klage eingereicht haben, die Aktien der Volksbank zu einem Preis von 12,10 Euro plus Verzugszinsen verkaufen konnten, während alle Sparer, die noch Aktionäre des Unternehmens sind nun Aktien im Wert von je 9 € (mehr als 25 % weniger als der Preis, den die ausscheidenden Aktionäre erhalten haben) halten. Noch schwerwiegender ist, dass derzeit Verkäufe nur in minimalen Mengen getätigt werden können und daher die Aktien illiquide und nicht marktfähig sind.
Im Rahmen des Einspruchsverfahrens hat der vom Gericht bestellte neue Sachverständige, Prof. Conti, den Wert der Aktien mit 11,04 Euro neu berechnet. Dieser wurde somit um etwa 9 % niedriger als der von der Bank ermittelte festgestellt. Die Rechtsanwälte der Volksbank beantragten den Auszahlungspreis der Aktien auf 11,04 Euro neu zu berechnen und die Rückzahlung der Preisdifferenz durch die zurückgetretenen Mitglieder. Auch die Zahlung von über 90.000 Euro an Gerichtskosten und zur Erstattung der technischen Beratungen sollten den zurückgetretenen Mitgliedern angelastet werden.

Das Landesgericht Bozen hat am 16. Februar das Urteil hinterlegt und den Preis der Aktien mit 12,10 Euro festgelegt. Bestätigt wurde auch die Zahlung der Verzugszinsen durch die Bank. Der Antrag zur Zahlung der Prozesskosten durch die Sparer wurde angelehnt. Die Sachverständigenkosten sind von beiden Parteien zu tragen.

 

Aus dem vorgenannten Rechtsstreit geht vor allem hervor, dass die Bank bei der Kapitalerhöhung von Ende 2015 von den Sparern einen, im Vergleich zu dem von Prof. Conti ermittelten Preis von 11,04 € zum 30. Juni 2016, exorbitanten Preis von 19,20 Euro für ihre Aktien verlangt hat, mit einem Aufschlag von rund 74%!!!

 

Die Volksbank wird mit Sicherheit Rechenschaft ablegen und den Sparern erklären müssen, wie es möglich ist, dass die Aktien bei der Kapitalerhöhung zum Kurs von 19,20 € bewertet wurden.
Der vom Landesgericht Bozen bestellte Sachverständige Prof. Conti schätzte den Wert der Aktien am 30. Juni 2016 auf 11,04 Euro, obwohl dieselben Aktien heute höchstens 9 Euro wert sind.
All dies sind Antworten, die die Volksbank den Sparern, die in ihre Aktien investiert haben, geben wird müssen,

 

Der Präsident des Aktionärskomitees, Walther Andreaus, ladet alle betroffenen Aktionäre der Südtiroler Volksbank ein, Ihre Interessenbekundung für Schadenersatz an diese E-Mail-Adresse zu senden:
"comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", wobei in der Betreffzeile die Worte
"VOLKSBANK-AKTIEN" und im Text der E-Mail: Vorname; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnanschrift; Kaufdatum, Gesamtanlagebetrag, Anzahl der Aktien und durchschnittlicher Kaufpreis; E-Mail-Adresse und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil). Jede Mitteilung wird in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen beantwortet und bearbeitet.


Walther Andreaus

Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol


"Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren".

 

 

21. Febr. 2022