Schadensersatzforderungen könnten 100 Millionenhöhe übersteigen
Das Landesgericht Bozen hat Ende Februar das 17. Urteil gegen die Volksbank erlassen und die Bank zur Zahlung von fast 70.000 Euro an zwei Anleger verurteilt, zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten. Die Bank wurde von Richterin Rosà erneut für den Verkauf ungeeigneter Wertpapiere ohne angemessene Informationen verantwortlich gemacht. Aufgrund dieses Urteils verjähren die Ansprüche nicht vor Ende 2026.
Die Klagen werden von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten, die Tausende von Anlegern unterstützen. Bisher beläuft sich die Gesamtsumme der gegen die Volksbank verhängten Entschädigungen auf fast eine Million Euro.
Darüber hinaus hat das Berufungsgericht Venedig die Sammelklage für rund 700 Anleger zugelassen, mit Forderungen in Millionenhöhe. Im Februar wurde eine zweite Sammelklage angemeldet, die mehr als 27.000 Sparer betreffen könnte. Die Anhörung ist für den 12. Juni 2025 angesetzt, und es könnten Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro erhoben werden, einschließlich Zinsen, Geldentwertung und Anwaltskosten.
Trotz fast zwanzig Urteilen zu ihren Ungunsten hat die Bank nicht immer Berufung eingelegt, wodurch viele Urteile rechtskräftig wurden. Selbst in Berufungsfällen musste sie Zahlungen leisten, um Zwangsvollstreckungen zu vermeiden.
Das Aktionärskomitee Südtirol lädt betroffene Anleger ein, ihr Interesse per E-Mail an aksuedtirol@gmail.com (auf Deutsch) oder comitatoazionistisuedtirol@gmail.com (auf Italienisch) zu bekunden, unter Angabe von Name, Nachname, investiertem Betrag und Adresse.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Walther Andreaus, Geschäftsführer von ROBIN und Präsident Aktionärskomitee Südtirol