Glücksspiel oder das große Geldverdienen? Diese Risiken bergen Trading-Apps

Geld verdienen so schnell und einfach wie möglich, am besten noch von zu Hause aus? Natürlich klingt dieses Angebot verlockend und das wissen die Werbestrategen von Trading-Apps wie „24option.com“ oder „BDSwiss“ genau. Mit Werbungen, die einem weismachen, dass man aus 100 Euro in nur einer Stunde über 2.000 Euro machen kann, locken sie Tag für Tag neue Kunden an.

Die Werbepartner dieser Apps sind weltbekannt und machen einen seriösen Eindruck, das wären dann Leute wie Boris Becker oder sogar der ganze Fußballverein Juventus. Allerdings muss man wissen: diese sogenannten „binären Optionen“ sind Wettversprechen, keine Finanzprodukte. Sie werden nicht wie echte Börsenoptionen an der Börse gehandelt. Man wettet eigentlich nur, ob die Kurse von Wertpapieren steigen, fallen oder gleich bleiben. Liegt man falsch, ist der ganze Einsatz futsch.

Das Besondere dieser Apps ist, dass man nur auf sehr kurze Zeitspannen setzt, etwa Tage, Stunden oder sogar Minuten. Für viele Nutzer ist der Nervenkitzel ein zusätzlicher Antrieb. In Wirklichkeit macht man hierbei aber keine Kursprognosen sondern eine einfache Vorhersage, wie zum Beispiel beim klassischen Casino-Roulette.

Ein zusätzliches Ärgernis dieser Trading-Apps ist, dass die Auszahlungsverfahren oft sehr kompliziert und verzögert sind, was durch zusätzliche Klauseln in den Nutzungsbedingungen erlaubt wird. Da gibt es zum Beispiel Klauseln, die bestimmen, dass die Beiträge erst ab einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden oder dass der Gewinn öfter gesetzt werden muss.

Vorsicht ist auch geboten, wenn man übermäßig positive Erfahrungsberichte von Gewinnern im Internet liest: diese können auch gefälscht sein.

Walther Andreaus, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, kommentiert: „Mit solider Geldanlage haben solche Wetten auf das Eintreten einer bestimmten Kursentwicklung ncihts zu tun und daher ist mit diesen nicht zu spaßen.“

Quelle:

Verbrauchertelegramm Jänner/Februar 2017

22. Aug. 2019