Fünfter Richterspruch gegen Volksbank: Aktionär werden vom Landesgericht Bozen über 50.000 Euro zugesprochen

Das Aktionsärskomitee Südtirol, verteidigt von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, teilt folgendes mit:

Im Jahr 2022 verklagte ein Aktionär, der sich an das Komitee gewandt hatte, die Südtiroler Volksbank und führte an, er habe erhebliche Verluste erlitten, nachdem er eine beträchtliche Anzahl von Aktien der Bank erworben hatte.

Der Fall wurde Richterin Elena Covi (Präsidentin der Ersten Zivilabteilung des Landesgerichts Bozen) zugewiesen, die am 8. April 2024 das Urteil verkündete. Dabei wurden die schwerwiegenden und wiederholten Verstöße der Bank gegen den Finanzeinheitstext von 1998 und die Consob-Verordnung von 2007 berücksichtigt:

  • Sie erklärte die Kaufverträge anläßlich der Kapitalerhöhungen, die 2012 und 2015 abgeschlossen wurden, aufgrund schwerwiegender Verstöße der Bank für aufgelöst und verurteilte die Bank, dem Kläger den gesamten investierten Betrag von etwa 41.000 € zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten.

  • Sie erkannte dem Kläger eine zusätzliche Schadensersatzleistung für Käufe in den Jahren 2008-2009 zu, und verurteilte die Bank, weitere 3.600 € zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten zu zahlen.

Insbesondere stellte das Landesgericht Bozen fest, dass die Bank keine sorgfältige Beratungstätigkeit ausgeübt hatte und den Anleger dazu gedrängt hatte, Wertpapiere zu erwerben, die für ihn nicht angemessen waren.

Es ist besonders bedeutsam zu erwähnen, dass das Landesgericht Bozen mit dem genannten Urteil die Ansicht vorheriger Urteile teilte, wonach die zehnjährige Verjährungsfrist nicht ab dem Kauf der Wertpapiere, sondern ab Ende 2016 zu laufen beginnt, als die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde und die Aktien einen erheblichen Wertverlust erlitten.

Das Urteil von Richterin Covi ist das fünfte innerhalb weniger Monate, das das Fehlverhalten der Volksbank schwer bestraft hat. Zuvor ergingen drei Urteile von Richterin Fischer und ein Urteil von Richter Laus.

Dieser Trend des Landesgerichts Bozen, der sich rasch festigt, sollte die Bank dazu veranlassen, ihre Positionen zu überdenken und mit dem Aktionsärskomitee Südtirol Verhandlungen aufzunehmen, um die aufgeworfenen Fragen umfassend und für alle Parteien zufriedenstellend zu lösen. Denn der Wert des Rufes ist von großer Bedeutung und sollte von der Bank geschützt werden, was auch von der Banca d'Italia berücksichtigt wird, um die gesunde und vorsichtige Geschäftsführung zu bewerten.

Das Aktionärskomitee Südtirol lädt alle geschädigten Aktionäre der Volksbank ein, eine Interessensbekundung an die E-Mail-Adresse des Komitees zu senden.

aksuedtirol@gmail.com

Tel. 379 193 60 43


Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirols und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin

 

"Diejenigen, die kämpfen, können verlieren, aber diejenigen, die nicht kämpfen, haben bereits verloren."

09. Apr. 2024