Finanzielle Bildung: Geldanleger wenig informiert über Entschädigungsrechte gegenüber Finanzvermittlern

Kassationsgerichtshof stärkt den VerbraucherInnen den Rücken - Vorträge

Es gibt unzählige Studien, die im Kern zum gleichen Ergebnis kommen: Um die Finanzbildung ist es schlecht bestellt. Das betrifft die Schule im Besonderen, aber auch die Gesellschaft im Allgemeinen.

Um die richtigen finanziellen Entscheidungen zu treffen, ist ein fundiertes Wissen über Geld unumgänglich. Deshalb ergreifen auch die Banca d'Italia und die Börsenaufsichtsbehörde Consob sowie Verbraucherschutzvereinigungen und andere Institutionen zahlreiche Initiativen zu diesem Thema.

In dem kürzlich von der Consob veröffentlichten "Bericht über die Investitionsentscheidungen der italienischen Haushalte - 2022" wird deutlich, dass diese schlechte Finanzkultur durch mehrere Aspekte gekennzeichnet ist. Die unzureichende Kenntnis der Finanzwelt beschränkt sich nämlich nicht nur auf den klassischen Fall des Anfängers, nein, auch ein beträchtlicher Anteil italienischer Anleger, die seit mehr als 10 Jahren an den Finanzmärkten aktiv sind (40 % in der oben genannten von der Consob veröffentlichten Umfrage) sind sich ihrer Rechte gegenüber den Vermittlern nicht vollständig bewusst.

In diesem Sinne konnten sogar 29 % der im Online-Trading tätigen Personen, die Verpflichtungen des Vermittlers ihnen gegenüber nicht richtig erkennen, wie z. B. die Verpflichtung, dem Kunden - auch wenn er ein Experte ist und zu risikoreichen Anlagen neigt - alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Passiert das nicht, so hätte der Anleger/die Anlegerin bei Verlusten Anspruch auf Entschädigung.


Alle, auch erfahrene Geldanleger haben ein Recht auf Information über alle Risiken
Dieses Recht auf Entschädigung, das auch dann gilt, wenn sich der Anleger als Experte für die Geldanlage erweist, steht im Mittelpunkt des jüngsten Urteils des Obersten Gerichtshofs Nr. 35789 vom 16. Dezember 2022, in dem im Einklang mit früheren Urteilen die Schuld der unterlegenen Bank anerkannt wurde, weil sie den Sparer nicht klar, korrekt und vollständig über alle Risiken der streitigen Anlage aufgeklärt hat, also die sogenannte aktive Aufklärungspflicht nicht wahrgenommen hat.
Die Verhaltenspflichten, die das konsolidierte Finanzgesetz (TUB) und die Consob-Verordnungen den Vermittlern auferlegen, bedeuten nämlich, dass jeder Anleger, der nicht ordnungsgemäß über die Risiken von Finanzinstrumenten informiert wurde, in vollem Umfang Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, den er erlitten hat, weil er durch diesen Informationsmangel in seiner Wahl "verwirrt" wurde.

Der Kassationsgerichtshof erinnert daran, dass selbst erfahrene Anleger, die dem Vermittler gegenüber stets bekräftigt und/oder nachgewiesen haben, dass sie risikoreiche Anlagen bevorzugen, vom Vermittler in die Lage versetzt werden müssen, das Risiko der Anlagen, die sie tätigen wollen, abzuwägen, und wenn dies nicht der Fall ist, ist der Vermittler schadensersatzpflichtig (siehe auch Urteile des Kassationsgerichtshofes. Nr. 35789/2022, sowie Nr. 33596/2021 und 16126/2020).
Die Quantifizierung des Schadensersatzes
Was schließlich die Quantifizierung des zu ersetzenden Schadens anbelangt, so hat der Kassationsgerichtshof (immer Urteil Nr. 35789/2022) dem Anleger nicht nur das Recht auf eine monetäre Aufwertung des erlittenen Schadens zuerkannt (um ihn heute in die Lage zu versetzen, in der er sich befunden hätte, wenn er die strittigen Beträge nicht angelegt hätte), sondern auch die so genannten Ausgleichszinsen, die dem Sparer die "Früchte" zuerkennen sollen, die die angelegte Summe im Laufe der Zeit getragen hätte, wenn er mit alternativen Anlagen fortgefahren wäre. Diese betragen seit 2014 um die 8% und damit könnte sich eine Geldanlage, die die VerbraucherInnen schon als „sehr schlecht“ abgeschrieben haben, doch noch zu einer „guten“, ja sogar angesichts der letzthin hohen Inflation sogar als „sehr guten“ Geldanlage entwickeln.
Das Recht auf informierte Geldanlagen
Die Rechtsprechung vieler Gerichte, z.B. in Bozen und vor allem auch des Kassationsgerichtshofs bestätigen also eine klare und eindeutige Botschaft: Das Recht auf eine bewusste Geldanlage. Somit sollten alle SparerInnen auf diesem Recht, eine Anlageentscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen, bestehen. Dazu sollten sie sich bei Fragen an unabhängige Partner wenden, denn respektieren Vermittler, Banken oder Finanzvermittler, die Regeln des Finanzregulierungssystems nicht, dann sind sie verpflichtet, dem Sparer den Schaden zu ersetzen, den er erlitten hat und zwar im vollen Ausmaß.

Initiavite zur Finanzbildung - Einladung

Wie können VerbraucherInnen Schadenersatzansprüche bei riskanten Geldanlagen stellen?

Die konkrete Anwendung bei der Class Action gegen die Volksbank

Entsprechende Vorträge mit Diskussion finden im November statt. Daran teilnehmen werden der Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, Walther Andreaus sowie die Rechtsanwälte Prof. Massimo Cerniglia und Alessandro Caponi. Sie sind eingeladen daran teilzunehmen:

  • am 8. November 2023 von 16-18 Uhr in BOZEN im Josefsaal des Kolpinghauses in der Adolph-Kolping-Str. 3

  • am 9. November 2023 von 10-12 Uhr in BRUNECK im Pfarrsaal, Mühlgasse 2A

  • am 9. November 2023 von 16-18 Uhr in BRIXEN im Benedictus-Saal der Cusanus-Akademie, Seminarplatz 2

  • am 21. November 2023 von 15.30-17.30 Uhr in MERAN, Bürgersaal, Otto-Huber-Str. 8.

04. Nov. 2023