Class Action und erste Urteile gegen die Südtiroler Volksbank

Auf einer Medienkonferenz am 18.10.23 im Bozner Kolpinghaus gaben der Vorsitzende des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, Walther Andreaus, in Anwesenheit der Anwälte Prof. Massimo Cerniglia und Alessandro Caponi Folgendes bekannt:

1. Bezüglich der Sammelklage gegen die Volksbank, die am 11. Oktober 2023 vom Gericht in Venedig zugelassen wurde, wird angekündigt, dass die Mitglieder des Aktionärskomitees demnächst über die Anwälte der Kanzlei Cerniglia an ihre E-Mail-Adressen die auszufüllenden und zu unterschreibenden Formulare für den Beitritt zur Sammelklage erhalten werden. In dieser Mitteilung werden auch die Kosten (250 Euro) und der Zeitplan für das Verfahren angegeben.
Nur diejenigen, die Volksbank-Aktien gekauft haben und ein Produktinformationsblatt von Januar 2012 bis Juli 2015 erhalten haben, können sich dieser Klage anschließen.
Darüber hinaus nehmen wir im Folgenden die Bekanntmachung vorweg, die in den Zeitungen "Il Corriere della Sera" und "Alto Adige" veröffentlicht wird und den Tenor des Gerichtsbeschlusses enthält:

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GERICHT VON VENEDIG
ANKÜNDIGUNG ZUM BEITRITT ZUR SAMMELKLAGE GEGEN DIE VOLKSBANK
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Sammelklage (Class Action) des COMITATO AZIONISTI SUEDTIROL(Aktionärskomitee Südtirol), von ROBIN APS und des CENTRO CONSUMATORI ITALIA sowie von sieben Sparern unter der Schirmherrschaft der Rechtsanwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vom Gericht von Venedig mit Beschluss vom 13.07.2023, veröffentlicht am 11.10.2023, für zulässig erklärt wurde, wobei Folgendes veröffentlicht wurde
"P.Q.M.
Gestützt auf Artikel 140bis des Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2006 ordnet der Gerichtshof Folgendes an
1) Die Klage wird für zulässig erklärt;
2) weist die Kanzlei an, diesen Beschluss innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung dieses Beschlusses im öffentlichen Bereich des vom Justizministerium verwalteten Portals für Telematikdienste zusammen mit den Produktblättern in dem der Klageschrift beigefügten Dokument "L" zu veröffentlichen (alle für die Privatsphäre schädlichen Hinweise werden entfernt);
3) setzt eine Frist von 30 Tagen ab der Mitteilung für die Veröffentlichung des Tenors dieses Beschlusses in zwei Formularen in doppelter Schriftgröße auf Kosten des Klägers in den Tageszeitungen "Il Corriere della Sera" und "Alto Adige" fest;
4) setzt eine Frist von 120 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Beschlusses auf dem vom Justizministerium verwalteten Portal für Telematikdienste für den Beitritt zur vorliegenden Klage nach den in Art. 840 septies der Zivilprozessordnung vorgesehenen Modalitäten durch die Personen, die über individuelle Rechte verfügen, die denen des Klägers ähnlich sind;
5) Gegenstand der Klage sind die individuellen Rechte der Verbraucher, die zwischen Januar 2012 und Juli 2015 Aktien der Banca Popolare dell'Alto Adige/Südtiroler Volksbank erworben haben und denen in den von der Banca Popolare dell'Alto Adige/Südtiroler Volksbank zwischen Januar 2012 und Juli 2015 herausgegebenen Ausgaben ein Produktblatt zu den Aktien ausgehändigt wurde, wie es in den als Anlage L zur Klageschrift eingereichten Unterlagen bezeichnet ist;
5) setzt zur Fortsetzung des Verfahrens die mündliche Verhandlung am 11.04.2024 um 10.00 Uhr vor der Kammer fest.
Dies wird hiermit bekannt gegeben
So beschlossen in Venedig, in der Ratskammer am 13.07.2023.
Die urteilsverfassende Richterin Dr. Tania Vettore Die Präsidentin Dr. Silvia Bianchi".

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Die betroffenen SparerInnen, die sich an der oben genannten Sammelklage (Class Action) beteiligen wollen, können sich auch ohne anwaltliche Hilfe innerhalb einer Frist von 120 (einhundertzwanzig) Tagen nach Veröffentlichung des Zulassungsbeschlusses, die am 8. Februar 2024 abläuft, unter Einhaltung der in Artikel 840septies der Zivilprozessordnung vorgesehenen Verfahren durch Eintragung des Antrags in die EDV-Datei über den Bereich des Portals der Telematikdienste gemäß Artikel 840ter der Zivilprozessordnung, Absatz II, auf der Website des Justizministeriums anmelden. Beizufügen ist eine Kopie der Unterlagen, die das Recht auf Beitritt zur Sammelklage begründen. Für jegliche Information oder Klärung können sich die Sparer an das Aktionärskomitee Südtirol wenden, indem sie die Facebook-Seite https://www.facebook.com/ComitatoAzionistiSuedtirol/ besuchen oder an die spezielle E-Mail-Adresse classactionvolksbank@gmail.com schreiben.

2. Zu den ersten drei Urteilen des Landesgerichts Bozen vom 11.10.2023, die ebenfalls gegen die Volksbank zugunsten der Sparer ergangen sind, die Aktien gekauft hatten, ist anzumerken, dass Richterin Fischer die Argumente der Anwaltskanzlei Cerniglia bestätigte. Unter anderem stellte sie fest, dass die zehnjährige Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche ab Oktober 2016 läuft, als die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, mit der Folge, dass bis Oktober 2026 alle geschädigten Sparer die Verjährung unterbrechen und ihre Rechte geltend machen können. Unabhängig davon, wann sie die Aktien gekauft haben.
Das Gericht widersprach damit der Annahme der Bank, dass ihre Rechte bereits verjährt seien.
Diejenigen, die dem Aktionsärskomitee Südtirol noch nicht beigetreten sind (der Beitritt ist kostenlos, evenutelle Kosten für Klagen usw. werden vorher transparent vorgeschlagen), werden gebeten, eine Interessenbekundung an die Adresse "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com" zu senden und in der Betreffzeile die Worte "Volksbank-Aktien" und im Text der E-Mail ihren Vor- und Nachnamen sowie Datum, Anzahl und Preis der Aktien beim Ankauf sowie ihre Telefonnummer und persönliche E-Mail-Adresse anzugeben.
In der Zwischenzeit ist es ratsam, ein Beschwerdeschreiben an die Bank zu senden, um die Verjährung zu unterbrechen (frei herunterladbar von der Robin Homepage: https://www.robinreport.it/robin-report/erste-anhoerung-zur-class-action-gegen-die-volksbank.

Diejenigen, die die betreffenden Volksbank-Aktien verkauft haben, können sich ebenfalls den Schutzinitiativen des Komitees anschließen, um eine Entschädigung für die Differenz zwischen dem, was sie für den Kauf bezahlt haben, und dem, was sie beim Verkauf erhalten haben, zuzüglich Zinsen und Aufwertung, zu erhalten.

Schließlich teilen wir Ihnen mit, dass die Aktionäre der Volksbank, die sich der Sammelklage und den anderen Schutzinitiativen des Komitees anschließen wollen, an den öffentlichen Versammlungen teilnehmen können, die in Südtirol, Trentino und Venetien nach folgendem Zeitplan stattfinden werden: 8. November 2023 Bozen / 9. November 2023 Brixen und Bruneck / 10. November 2023 Bozen / 21. November 2023 Meran / 22. November 2023 Bozen / 23. November 2023 Trient / 5. Dezember 2023 Treviso / 6. Dezember 2023 Marostica.

 

Walther ANDREAUS
Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer von Robin
(Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren)

18. Okt. 2023