Bestellt und jetzt?! Verbraucherschutz bei der Paketzustellung.

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Online-Shopping ist heutzutage weit verbreitet. Einige Verbraucher würden sogar behaupten, dass sie bevorzugt online einkaufen. Andere schrecken jedoch davon zurück, unter anderem weil Versand und Paketzustellung kompliziert und unverständlich wirken kann. Wie kann man sich vor Unannehmlichkeiten schützen und was soll man eigentlich tun, wenn die Ware in beschädigtem Zustand oder gar nicht ankommt?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps:

·       Der Liefertermin beträgt 30 Tage, zusätzlich gibt es eine Frist von 15 Tagen. Es gibt Ausnahmen bei wesentlichen Lieferterminen oder in Fällen, in denen die Firma sich weigert zu liefern.

·       Paketzustellung an der Wohnadresse: sollte das Paket etwas lädiert ausschauen, so sollte man es unbedingt mit Vorbehalt annehmen. Fotos beim Öffnen des Pakets machen und falls die Ware tatsächlich beschädigt ist, sollte man diese so schnell wie möglich melden.

·       Paketabholung am Pickup-Point: gleiches Prozedere wie bei der Wohnadresse. Wenn möglich, sollte man das Paket noch am Pickup-Point öffnen und alles am besten fotografisch dokumentieren.

·       Warum sollte man ein beschädigtes Paket „mit Vorbehalt“ annehmen? Weil damit die rechtlichen Auswirkungen des Risikos der Beschädigung nicht von Verkäufer auf Käufer übergehen.

·       Lieferung von nicht bestellter Ware: einfach nicht annehmen. Es gibt keine Verpflichtung, diese Ware anzunehmen oder zu bezahlen.

·       Lieferung einer anderen als der bestellten Ware: mit der Bestellung erhält man das Recht auf die Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung. Die von der Bestellung abweichende Ware muss man nicht annehmen.

Quelle:

Verbrauchertelegramm September/Oktober 2016

01. Mai 2019