Berufungsgericht Venedig bestätigt: Sammelklage gegen Volksbank endgültig zugelassen

Frist am 9. März 2024 zum Beitritt und zur Geltendmachung von Rechten: Volksbank-Aktionäre können noch Schadensersatz für irreführende Produktblätter verlangen

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde der Südtiroler Volksbank eine Sammelklage (Class Action) des Aktionärskomitees Südtirol, des Centro Consumatori Italia, des Verbraucherschutzvereins Robin sowie von 7 SparerInnen zugestellt. Die Rechtsvertretung haben Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi übernommen.
Die Klage bezieht sich auf die irreführende und falsche Beschaffenheit des Produktblattes in den Ausgaben von Januar 2012 bis Juli 2015, die Tausenden von Sparern für den Kauf von Aktien der Volksbank ausgehändigt wurden.
Am 11. Oktober 2023 hat das zuständige Gericht von Venedig die Class Action für zulässig erklärt, da alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum ersten Mal hat damit ein italienisches Gericht eine Sammelklage im Bereich der Finanzdienstleistungen zugelassen. Zuvor eingereichte Klagen wurden allesamt für unzulässig erklärt. Die Volksbank, offensichtlich nicht zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, kündigte sofort ihren Widerspruch an und wandte sich mit einer Beschwerdeschrift vom 9.11.2023 an das Berufungsgericht in Venedig.
Am 25. Januar 2024 fand eine Anhörung vor dem Berufungsgericht von Venedig zur Erörterung des Widerspruchs statt. Dabei hat sich auch Prof. RA Mauro Pizzigati aus Venedig dem Verteidigungspool von Rechtsanwälten angeschlossen.
Nach eingehender Erörterung wies das Berufungsgericht am 8. Februar 2024 die Beschwerde der Bank zurück, wobei es der von den Promotoren der Sammelklage eingereichten Gegenklage auf Ausweitung der Klage stattgaben. Somit ist die Möglichkeit auch auf diejenigen ausgeweitet, die nach dem 1. Juli 2015 Aktienkäufe getätigt haben bei denen ihnen ein Produktblatt in der Version von Januar 2012 bis Juli 2015 ausgehändigt wurde. Dank des Widerspruchs der Bank werden also, wie oben angeführt, viele weitere Volksbank-Aktionäre der Sammelklage beitreten und ihre Rechte einfordern können.
In der Zwischenzeit ist die Frist für den Beitritt zur Sammelklage die ursprünglich für den 8. Februar 2024 vorgesehen war, auf Antrag der
Promotoren auf den 9. März 2024 verschoben worden.
Alle Aktionäre, die für den Kauf von Aktien der Bank ein Produktblatt in den Ausgaben von Januar 2012 bis Juli 2015 erhalten haben, können weiterhin der Class Action beitreten und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Diejenigen, die dies noch nicht getan haben, können ihr Interesse bekunden indem eine E-Mail geschickt wird an:
"comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", mit den Worten "CLASS ACTION" in der Betreffzeile und im Text der E-Mail: Vorname, Nachname, Steuernummer, Geburtsort und -datum, Adresse, Datum, Gesamtpreis und Anzahl der gekauften Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder mobil).

Walther Andreaus
Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin

Rosario Trefiletti
Präsident des Centro Consumatori Italia
 
 
"Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren"
 
 
 
 
 
 
08. Febr. 2024