Großer Erfolg des Aktionärskomitees Südtirol gegen Volksbank

Richter in Rom ordnet Auszahlung von über 12.000 Euro aufgrund einer Entscheidung des Finanzschiedsgerichts an einen Aktionär aus Bozen an

Ein Sparer aus Bozen, Aktionär der Volksbank, hat im Mai 2018 beim Finanzschiedsgericht (Arbitro per le Controversie Finanziarie bei der Consob - ACF) eine Klage eingereicht, in der er die Verurteilung der Volksbank zur Zahlung von Schadenersatz wegen des sehr starken Wertverlustes seiner Aktien fordert.

Mit Beschluss Nr. 2652 vom 8. Juni 2020 gab das Finanzschiedsgericht der Klage statt und verurteilte die Bank, dem Sparer den Betrag von 11.941,44 € zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Entscheidung bis zur tatsächlichen Zahlung zu zahlen.

Die Entscheidungen des Finanzschiedsgerichts sind jedoch nicht vollstreckbar, so dass die verurteilten Banken nicht zur Zahlung gezwungen werden, sondern – bei Verweigerung der Zahlung - nur einen Reputationsschaden erleiden, der in der Veröffentlichung der Nachricht (über die Verurteilung und die Absicht, diese nicht zu erfüllen) auf ihrer Website und in einigen Zeitungen besteht.

In der jüngeren Vergangenheit hat das Finanzschiedsgericht der Consob in Dutzenden von Schiedssprüchen auf die Berufung von Sparern hin festgestellt, dass die Volksbank in vielen Fällen ihren Informationspflichten über die Eigenschaften des Finanzinstruments und den Grad des Risikos nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, so dass die Aktionäre keine fundierten Anlageentscheidungen treffen konnten. Auch aus diesen Gründen wurde die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Bank hat sich größtenteils nicht an die Schiedssprüche gehalten.

Der Sparer aus Bozen ließ sich jedoch nicht entmutigen und wandte sich an das Aktionärskomitee Südtirol, um zu erfahren, was er tun kann. Der Berater des Aktionärskomitees, Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, wurde mit der Weiterverfolgung der Angelegenheit geauftragt.

Rechtsanwalt Cerniglia hielt es - wie er es bereits für andere Aktionäre getan hatte - für möglich, beim Zivilgericht in Rom (wo das Finanzschiedsgericht seinen Sitz hat) eine einstweilige Verfügung auf Zahlung auf der Grundlage des entsprechenden Schiedsspruchs zu beantragen.

Am 31. März 2021, wenige Tage nach Einreichung der Klage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, ordnete das Gericht in Rom - in der Person des Richters Pietro Persico – die Zahlung der Forderung aus dem Schiedsspruch an.

Sehr wichtig ist, dass das Dekret mit einer Klausel der vorläufigen Vollstreckung versehen wurde, aufgrund derer die Bank - obwohl sie innerhalb von 40 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen kann - verpflichtet ist, die angeordnete Summe sofort zu zahlen (wenn sie eine Pfändung vermeiden will).

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Der Präsident des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, Walther Andreaus, sieht eine beträchtliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Geldanleger: “Das oben erwähnte, von Rechtsanwalt Cerniglia ausgearbeitete Verfahren stellt eine sehr wichtige Neuerung dar, da es die konkrete Umsetzung der Entscheidungen des Finanzschiedsgerichts ermöglicht. Allzu oft missachten Banken dieses kostengünstige Instrument, obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind, sich an dieses Verfahren zur alternativen Lösung von Rechtsstreitigkeiten zu halten.”

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Präsident Andreaus lädt alle Volksbank-Aktionäre ein, ihr Interesse an einer Klage gegen die Bank zu bekunden, um eine Entschädigung für den durch den Wertverlust der Aktien entstandenen Schaden zu erhalten. „Schreiben Sie zu diesem Zweck an eine der folgenden E-Mail-Adressen des Aktionärskomitees Südtirol: "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", "comitatoazionistivolksbank@gmail.com" und geben Sie in der Betreffzeile die Worte "VOLKSBANK-AKTIEN" und im Text der E-Mail an: Vorname; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnsitzadresse; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der erworbenen Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil).“

Bereits mehr als 2.000 Aktionäre von Südtiroler Banken haben sich an das Aktionärskomitee Südtirol um Hilfe gewandt.

Das Motto des Aktionärskomitees Südtirol

"Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren".

 

12. Apr. 2021