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Weitere drei Verurteilungen der Volksbank in Bozen zugunsten von Aktionären

21. Jan. 2026

Robin und das Aktionärskomitee Südtirol teilen mit, dass die Südtiroler Volksbank in drei weiteren, von Aktionären angestrengten Verfahren zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 172.000 Euro verurteilt worden ist. Die Kläger wurden von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten.

Ein Urteil erging durch das Oberlandesgericht Bozen unter dem Berichterstatter Richter Joppi, zwei weitere durch das Landesgericht Bozen unter Richter Dr. Segarizzi.

Die Gerichte stellten fest, dass die Volksbank in schwerwiegender und wiederholter Weise gegen die zum Schutz der Sparer geltenden Vorschriften des Finanzmarktrechts verstoßen hat. Insbesondere habe die Bank ihren Kunden illiquide Finanzinstrumente verkauft, die weder deren Risikoprofil noch ihren Anlagebedürfnissen entsprachen.

Die festgestellten Verstöße wurden als besonders gravierend bewertet und belegen nach Ansicht der Gerichte, dass die Bank vorrangig im eigenen Interesse gehandelt habe und nicht im Interesse der Sparer, wie es Artikel 21 des Einheitlichen Finanzgesetzes vorsieht.

In Bozen sind damit innerhalb kurzer Zeit bereits mehr als 30 Urteile gegen die Volksbank ergangen – sämtlich zugunsten der Anleger. Diese Entscheidungen wirken sich nach Einschätzung von Robin und des Aktionärskomitees zunehmend auf die Reputation des Instituts aus.

Robin und das Aktionärskomitee Südtirol kündigen an, seine Tätigkeit zum Schutz der Sparer in Südtirol konsequent fortzusetzen – in dem Bewusstsein, dass „wer kämpft, auch verlieren kann, wer aber nicht kämpft, bereits verloren hat“.