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Sammelklage gegen die Volksbank: erster historischer Sieg in Italien. Was jetzt zu tun ist - Musterbrief

26. Juni 2026

Am 9. Juni 2026 hat das Tribunal Venedig ein neues Kapitel der italienischen Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal in Italien wurde eine Sammelklage im Finanzbereich nicht nur zugelassen, sondern auch angenommen. Das Gericht verurteilte die Banca Popolare dell'Alto Adige zur Schadenersatzleistung und zu Rückerstattungen zugunsten von rund 650 Sparern, die von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Mauro Pizzigati, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten werden. Die geforderten Rückerstattungen und Entschädigungen der Kläger und Beitretenden belaufen sich auf insgesamt knapp sechs Millionen Euro und werden im weiteren Verfahren vor dem Tribunal Venedig festgesetzt.

Die Sammelklage wurde gemeinsam vom Aktionärskomitee Südtirol, vom Centro Consumatori Italia und vom Verbraucherschutzverein Robin initiiert. Ein Urteil, das Rechtsgeschichte schreiben dürfte und einen Meilenstein im Anlegerschutz auf nationaler Ebene darstellt.

Noch einige Monate Geduld bis zur Entschädigung

Die Beitretenden der Sammelklage müssen sich noch einige Monate gedulden, bevor sie ihre Entschädigungen erhalten. Das Verfahren zur genauen Schadensquantifizierung wird vor dem Tribunal Venedig fortgesetzt.

Wer nicht beigetreten ist: Es bleibt Zeit — aber nur bis zum 30. September

Für alle Sparer, die an der venezianischen Sammelklage nicht teilgenommen haben, ist der 30. September 2026 das entscheidende Datum. Bis dahin kann die Verjährung — die im Oktober 2026 abläuft — mit großem zeitlichen Vorsprung unterbrochen werden. Damit bleibt das Recht auf Schadenersatz für weitere zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Unterbrechung gewahrt. Die Dringlichkeit ist real: Volksbank-Aktien sind nach Angaben der Bank selbst illiquide, komplexe Wertpapiere ohne Rating und vor allem mit hohem Risiko behaftet. Gegenüber dem ursprünglichen Kaufwert hat der Titel fast 35 % verloren — und allein in den letzten Monaten, trotz der von der Bankführung verkündeten Ergebnisse, fast 20 %.

So geht es: Formular zum Download auf der Robin-Website

Das Unterbrechungsschreiben für die Verjährung kann direkt von der Website des Verbraucherschutzvereins Robin hier unten heruntergeladen werden:

 

Das Formular erfordert nur wenige Angaben und ist per Einschreiben mit Rückschein oder per PEC bis spätestens 30. September 2026 an die Bank zu senden. Nach diesem Schritt steht es dem Sparer frei, rechtliche Schritte gegen die Bank einzuleiten, sollten erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen.

 

 

„Wer kämpft, kann verlieren — wer nicht kämpft, hat schon verloren."

 

Hier geht's zum Musterbrief:

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