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Kastelruth schützt Gebührenzahler und Umwelt – Robin fordert Südtirols Gemeinden zum Nachziehen auf

05. Aug. 2026

Robin: „Wer Fett verursacht, muss auch für die Folgekosten aufkommen – nicht die Allgemeinheit.“

Der Verbraucherschutzverein Robin begrüßt die Entscheidung der Gemeinde Kastelruth, ihre Betriebsordnung für den Abwasserdienst deutlich zu verschärfen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Verpflichtung zum Einbau von Fettabscheidern in Gastronomiebetrieben bereits ab 50 ausgegebenen Essen pro Tag vorzusehen. Bislang galt die Schwelle von 200 Essen.

Wie aus den Beratungen des Gemeinderates hervorgeht, reagiert die Gemeinde damit auf jährliche Zusatzkosten von rund 45.000 Euro für Kanalspülungen zur Beseitigung von Fettablagerungen und Verstopfungen. Künftig sollen wesentlich mehr Betriebe mit geeigneten Fettabscheidern ausgestattet werden.

Für Robin ist dies ein vorbildlicher Schritt im Sinne des Verbraucher- und Umweltschutzes.

„Kastelruth zeigt, dass Gemeinden nicht tatenlos zusehen müssen, wenn die Kosten unsachgemäßer Fettentsorgung am Ende bei allen Gebührenzahlern landen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und zur konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips“, erklärt Walther Andreaus, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin.

Verursacherprinzip statt versteckter Zusatzkosten

Robin hatte in den vergangenen Monaten wiederholt darauf hingewiesen, dass Fettablagerungen in Kanalisation und Kläranlagen erhebliche Zusatzkosten verursachen, die über die Kanal- und Abwassergebühren letztlich von allen Haushalten getragen werden. Allein für einzelne Kläranlagen wurden jährliche Mehrkosten von rund 150.000 Euro bekannt. Hochgerechnet auf ganz Südtirol geht es dabei um Millionenbeträge, die nicht den Verursachern, sondern der Allgemeinheit angelastet werden.

Die Landesverwaltung hatte auf Anfrage von Robin eingeräumt, dass weder die tatsächliche Mehrbelastung der Haushalte noch der Anteil der Gastronomie an diesen Kosten erhoben wird. Gleichzeitig sind derzeit keine landesweiten Maßnahmen vorgesehen.

Kastelruth orientiert sich an den anerkannten Regeln der Technik

Besonders positiv bewertet Robin, dass sich die neue Regelung an der UNI EN 1825, der europaweit anerkannten technischen Norm für Fettabscheider, orientiert. Diese schreibt vor, dass Fettabscheider sowohl nach der Ausstattung der Küche als auch nach der tatsächlichen Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten (Frühstück, Marende, Mittagessen, Marende, Abendessen) orientiert, sonst wird meist die Bettenzahl mit einem Essen verbunden. Der HGV Kastelruth hat in vorbildlicher Weise konstruktiv  die Problematik erkannt und die Mitglieder entsprechend fundiert informiert. Diese können nun in Sachen Nachhaltigkeit punkten.

Damit wird die tatsächliche Belastung des Abwassers berücksichtigt und nicht lediglich ein pauschaler Schwellenwert.

„Die Gemeinde Kastelruth beweist, dass Gemeinden ihren Handlungsspielraum nutzen können, um Umwelt und Gebührenzahler gleichermaßen zu schützen. Vorsorge ist wesentlich günstiger als die Beseitigung der Schäden“, so Andreaus.

Robin: Dieses Modell sollte Schule machen

Der Verbraucherschutzverein fordert den Südtiroler Gemeindenverband und den Südtiroler Hotelier- und Gastwirteverband auf, die Kastelruther Regelung zum Vorbild für eine Überarbeitung der landesweiten Musterbetriebsordnung für den Abwasserdienst zu nehmen. Gleichzeitig müsse das Land die Gemeinden bei Kontrollen unterstützen und die Betreiber von Kanalnetzen und Kläranlagen stärker in die Überwachung einbinden.

„Jeder Euro, der durch wirksame Prävention eingespart wird, entlastet die Gebührenzahler und schützt unsere Gewässer. Kastelruth zeigt, dass das Verursacherprinzip nicht nur gefordert, sondern auch umgesetzt werden kann. Dieses Beispiel sollte in ganz Südtirol Schule machen.“