
Ab 1. Juni 2026 soll es auf italienischen Autobahnen erstmals Rückerstattungen der Maut bei langen Verzögerungen durch Baustellen geben. Der Verbraucherschutzverein Robin begrüßt grundsätzlich die neue Regelung der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde ART, an deren Regulierungsphase sich Robin mit eigenen Stellungnahmen beteiligt hat.
„Es ist positiv, dass nach jahrelanger Diskussion endlich ein Entschädigungsmechanismus eingeführt wird. Mit dem Ergebnis sind wir aber nicht zufrieden, weil die Regelung voller Einschränkungen bleibt", erklärt Robin-Geschäftsführer Walther Andreaus.
Die italienische Regulierungsbehörde ART spricht selbst von einem „provvedimento innovativo" und einer „tutela concreta per i cittadini" (siehe Pressemitteilung 9/2026). Grundlage sei das Prinzip „pay per use": Die Maut müsse „fair und verhältnismäßig zur tatsächlich erbrachten Leistung" sein. Gleichzeitig stellt ART klar, dass die Rückerstattungen künftig nicht dauerhaft über höhere Mautgebühren auf die Verbraucher zurückgewälzt werden dürfen.
Was erstattet wird – und was nicht
Die Erstattungen gelten ausschließlich bei planbaren Baustellen mit Fahrbahneinschränkungen. Kein Anspruch besteht dagegen bei Unfällen, Schlechtwetter, hohem Verkehrsaufkommen, Reisewellen sowie Notfallbaustellen oder Sicherheitsmaßnahmen.
Die Erstattungsschwellen sind gestaffelt: Auf Strecken bis 50 Kilometer greift die Regelung ab 10 Minuten Verzögerung, auf längeren Strecken ab 15 Minuten. Bei extrem langen Wartezeiten ist eine vollständige Rückerstattung der Maut bis zu 100 Prozent möglich.
Autobahnabschnitte mit mehreren Konzessionären zunächst außen vor
Nach derzeitiger Informationslage greift die neue Regelung ab 1. Juni 2026 zunächst nur auf Autobahnabschnitten mit einem einzigen Konzessionär. Für Südtirol und den Transitverkehr besonders relevant ist deshalb die Strecke bis Affi oder Verona. Erst ab 1. Dezember 2026 sollen laut ART auch Strecken mit mehreren Betreibern – darunter große Teile des Netzes von Autostrade per l'Italia – erfasst werden.
Digitale Umsetzung: Flickenteppich statt einheitlicher Lösung
Große Fragezeichen bleiben bei der technischen Umsetzung. Die Rückerstattung soll ausschließlich digital beantragt werden. Autostrade per l'Italia verweist derzeit auf die eigene Plattform bzw. App „Muovy Cashback" – eine wirklich einheitliche Lösung für alle Betreiber fehlt jedoch noch. Auch auf den Homepages der Autobahnbetreiber suchen Verbraucher bislang vergeblich nach klaren, verständlichen Informationen darüber, wie und wo sie ihre Rückerstattung beantragen können. Die Brennerautobahn A22 bildet hier keine Ausnahme.
„Wer im Baustellenstau steht, braucht ein einfaches und möglichst automatisches System. Stattdessen müssen Verbraucher heute noch selbst herausfinden, welches Büro zuständig ist, welcher Betreiber verantwortlich war – und ob die eigene Homepage überhaupt aktuelle Informationen dazu bereithält. Das ist nicht akzeptabel", so Andreaus.
Robin kritisiert zudem, dass die Regelung massive verkehrsbedingte Staus weiterhin außen vor lässt, und beobachtet die weitere Umsetzung genau.
Die neue Regelung tritt noch vor Beginn der Hauptreisezeit im Sommer in Kraft.