Unsachgemäße Fettentsorgung treibt Abwassergebühren in die Höhe – Robin fordert Transparenz, Kontrollen und konsequente Anwendung des Verursacherprinzips

Die jüngste Meldung der Rai Südtirol Tagesschau über massiv zunehmende Fettbelastungen in den Kläranlagen des Pustertals macht ein strukturelles Problem sichtbar, das aus Sicht des Verbraucherschutzvereins Robin längst nicht mehr ignoriert werden darf: Die Kosten unsachgemäßer Fettentsorgung werden zunehmend auf die Allgemeinheit abgewälzt.
In mehreren Südtiroler Kläranlagen muss aufgrund hoher Fettkonzentrationen im Abwasser deutlich häufiger gereinigt werden – laut Betreibern teilweise doppelt so oft wie früher. Für eine einzelne Kläranlage belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf rund 150.000 Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf Südtirol geht es dabei um Millionenbeträge, die letztlich über die Abwassergebühren von allen Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden.
„Wir sprechen hier faktisch von einer verdeckten Zusatzabgabe für die Bevölkerung“, erklärt Robin-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Wer korrekt entsorgt, zahlt doppelt: einmal für die eigene Entsorgung und ein zweites Mal für jene, die es nicht tun.“
Dramatischer Rückgang bei der Fett-Sammlung
Besonders alarmierend ist aus Sicht von Robin die Entwicklung bei der getrennten Sammlung von Altspeisefetten. Während bis vor rund zwei Jahren noch 2 bis 3 Millionen Liter Altspeisefett pro Jahr gesammelt wurden – mit drei Sammelfahrzeugen –, ist die Menge mittlerweile auf rund 600.000 Liter eingebrochen. Heute ist nur noch ein Sammelfahrzeug im Einsatz.
Das entspricht lediglich 20 bis 30 Prozent der früheren Sammelmenge. Dabei handelt es sich um wertvolle Rohstoffe mit einem Energiepotenzial von 20 bis 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
„Diese Fette verschwinden ja nicht einfach“, warnt Andreaus. „Sie landen offenbar vermehrt dort, wo sie nicht hingehören: in der Kanalisation. Das führt zu Verstopfungen, Schäden und massiv höheren Kosten bei Kanälen und Kläranlagen.
Robin stellt daher die Frage, ob die Landesverwaltung ausreichend überprüft, ob das in der Vergangenheit gesammelte Material aus Fettabscheidern tatsächlich fachgerecht entsorgt wurde – und was mit den heute fehlenden Mengen geschieht.
Wer zahlt – und wer kontrolliert?
Aus Sicht des Verbraucherschutzes bleiben zentrale Fragen offen:
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Wie hoch ist die durchschnittliche Mehrbelastung pro Haushalt in Südtirol?
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Welcher Anteil dieser Kosten ist auf Gastronomiebetriebe zurückzuführen?
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Warum werden diese Zusatzkosten nicht verursachergerecht verrechnet?
Besonders kritisch sieht Robin die landesrechtliche Ausnahmeregelung, wonach Gastronomiebetriebe unter einer Schwelle von 200 Essen pro Tag keinen Fettabscheider installieren müssen.
„Diese Zahl klingt präzise, ist aber in Wahrheit vollkommen unklar“, so Andreaus. „Was ist ein ‚Essen‘? Zählt ein ausgedehntes Hotel-Frühstück mit warmen Speisen dazu? Eine Marende? Ein Wellness-Snack? Oder wird hier schlicht geschätzt?“
Fachliche Zweifel: UNI-Norm wird ignoriert
Diese Fragen hat Robin im Rahmen einer formellen Konsultation an Dr. Ing. Roman Bodner, Umwelt- und Abwasserexperten, herangetragen. Seine Einschätzung ist eindeutig: Die Schwelle von 200 Essen pro Tag ist technisch nicht haltbar.
Bodner verweist auf das staatliche Umweltrecht (D.Lgs. 152/2006), das klare Grenzen setzt: Einleitungen dürfen die Funktionsfähigkeit von Kanalisation und Kläranlagen nicht beeinträchtigen, für Fette gilt ein Grenzwert von 40 mg/l. Tatsächlich enthalten Küchenabwässer aus Gastronomie und Hotellerie jedoch regelmäßig 100 bis 300 mg/l Fett.
Zudem ist die UNI-Norm EN 1825 (DIN 4040) eindeutig. Sie schreibt vor, dass Fettabscheider nach Art des Betriebs und nach den entwässernden Kücheneinrichtungen zu bemessen sind – und nicht pauschal nach einer Essenszahl. Die Norm verlangt zwei Berechnungswege und die Installation der jeweils größeren Nenngröße.
Problematisch ist laut Bodner auch die Praxis, Frühstücke und Zwischenmahlzeiten oft nicht mitzuzählen. Normativ ist das unzulässig, da jede Mahlzeit Fettanfall verursacht und unabhängig davon Geschirr und Geräte gespült werden.
„Die Essenszahl ist interpretationsanfällig und sachlich ungeeignet, um die tatsächliche Fettfracht abzubilden“, so die fachliche Einschätzung.
Forderungen des Verbraucherschutzvereins Robin
Für Robin ist klar: Wenn geltende technische Normen ignoriert werden, zahlen am Ende wieder die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der Verbraucherschutzverein fordert daher:
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Deutlich strengere Kontrollen durch die Gemeinden, insbesondere bei Gastronomie- und Tourismusbetrieben – bereits bei Projektgenehmigungen und Einleitungsgenehmigungen;
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Eine einheitliche Musterverordnung des Gemeindenverbands für wirksame Kontrollen. Die landesweite Musterkanalordnung und die Gemeindeverordnungen müssen dringend angepasst werden. Zudem sind die Zuständigkeiten für Überwachung, Kontrollen und Sanktionen auch auf die Betreiber von Kanalnetzen und Kläranlagen auszudehnen;
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Staatliche Umweltschutzbestimmungen nicht durch Landesregelungen zu verwässern;
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Volle Transparenz über die tatsächlichen Zusatzkosten durch Fettbelastungen;
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Kosten für Fett- und Abfallentsorgung nicht länger auf die Bevölkerung abzuwälzen.
„Das Verursacherprinzip darf kein Lippenbekenntnis sein“, betont Andreaus. „Wer Abwasser überdurchschnittlich belastet, muss auch für die Folgekosten aufkommen.“
Weitere Schritte angekündigt
Sollten weiterhin keine wirksamen Maßnahmen gesetzt werden, kündigt Robin an, sich an die staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden zu wenden, um eine Überprüfung der bestehenden Praxis einzufordern.
Der Verbraucherschutzverein Robin wird dieses Thema weiter konsequent verfolgen – im Interesse der Umwelt, der Gebührenzahlerinnen und eines fairen Umgangs mit öffentlichen Kosten in Südtirol.