Dank der Klage erwies sich die Investition in Volksbank-Aktien als positiv – das Kapital wurde vollständig samt Inflationsanpassung und Zinsen zurückerstritten
Ein wichtiger Erfolg für einen Südtiroler Sparer, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi. Das Berufungsgericht Bozen (Berichterstatter Dr. Tullio Joppi) hat die Berufung der Südtiroler Volksbank abgewiesen, das Urteil des Landesgerichts Bozen bestätigt und der Bank die Zahlung weiterer 10.000 Euro Schadenersatz sowie die Prozesskosten auferlegt.
Das Urteil bekräftigt grundlegende Prinzipien zum Schutz der Anleger:
1. Die Volksbank hat beim Aktienverkauf 2012 gegen die Informationspflichten nach Artikel 21 des Finanzdienstleistungsgesetzes (TUF) verstoßen und in einem Interessenkonflikt gehandelt, da sie gleichzeitig Emittentin, Platziererin und Verkäuferin war.
2. Der über 200 Seiten lange Informationsprospekt wurde den Kunden weder ausgehändigt noch in verständlicher Form erläutert.
3. Die Bank handelte ausschließlich in ihrem eigenen Interesse, missachtete das der Anleger und verstieß gegen die Grundsätze von Transparenz und Fairness.
4. Die Bewertung der Aktien wurde vom Gericht als „intransparent“ bezeichnet, da keine unabhängigen Gutachten oder klaren Kriterien vorlagen. Dadurch konnten die Anleger den tatsächlichen Wert der Aktien nicht erkennen und nicht beurteilen, ob der Preis marktkonform war.
5. Die Aktien der Volksbank wurden zu einem überhöhten Preis verkauft, da die Bank den Preis einseitig und eigenmächtig festlegte – sowohl bei der Emission als auch beim Handel – ohne ein transparentes Verfahren oder objektive Bewertungsmaßstäbe anzuwenden.
6. Die Inflationsanpassung (Wertsicherung) und die gesetzlichen Zinsen wurden ab dem Datum der Investitionen bis zum Urteil anerkannt. Nach dem Urteil laufen die gesetzlichen Zinsen weiter, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
Dank dieser Zusprüche konnte der Anleger sein ursprünglich investiertes Kapital vollständig zurückerhalten, einschließlich der Inflationsanpassung und der gesetzlich zugesprochenen Zinsen. Insgesamt kann das Ergebnis als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden – insbesondere angesichts der anfangs erlittenen Verluste und des langen juristischen Weges, der notwendig war, um Gerechtigkeit zu erlangen.
Die Entscheidung bestätigt, was das Aktionärskomitee Südtirol und der Verbraucherschutzverein Robin seit Langem betonen: Die Bank stellte ihre eigene Kapitalstärkung über den Schutz der Kunden und handelte damit entgegen den Grundsätzen von Redlichkeit und Treu und Glauben, die das Verhältnis zwischen Finanzinstituten und Anlegern leiten sollten.
Das Komitee und Robin setzen ihr Engagement für die Sammelklagen fort, mit denen die Rechte jener Bürger verteidigt werden, die Volksbank-Aktien erworben haben:
- Die erste Sammelklage betrifft die Produktblätter aus dem Zeitraum 01.2012–07.2015, in denen den Anlegern unvollständige und irreführende Informationen übermittelt wurden;
- Die zweite Sammelklage bezieht sich auf die Aktienplatzierung 2015, als die Bank ihre Aktien weiterhin zu überhöhten Preisen anbot, die nicht dem tatsächlichen Vermögensstand entsprachen.
Die erste Sammelklage steht kurz vor der Urteilsverkündung, während die zweite am 20. November 2025 vom Berufungsgericht Venedig auf Zulässigkeit geprüft wird. Dabei werden dieselben Unregelmäßigkeiten behandelt, die bereits vom Berufungsgericht Bozen festgestellt wurden.
Dieses Urteil stärkt das Vertrauen der Anleger in die Justiz und zeigt, dass der vom Komitee eingeschlagene Weg der richtige ist.
„Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Walther Andreaus
Geschäftsführer von Robin und
Präsident des Aktionärskomitees Südtirol
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