Die italienische Verkehrsregulierungsbehörde (Autorità di regolazione dei trasporti, ART) arbeitet an einer grundlegenden Reform der Autobahngebühren.
Ein historischer Schritt für die Rechte der Verbraucher: Die Verkehrsregulierungsbehörde ART will laut deren Präsidenten Zaccheo und Ansa künftig Rückerstattungen für Autofahrer vorsehen, wenn diese auf Autobahnen durch Baustellen oder massive Verkehrsbehinderungen erhebliche Verzögerungen erleiden.
Vor einer Woche hatte der Verbraucherschutzverein Robin bereits auf die Problematik hingewiesen (siehe Medieninformation vom 16.9.2025 auf www.robinreport.it) und gefordert, dass auch die Brennerautobahngesellschaft bei Staus und Baustellen die Mautgebühren senken müsse.
Die Antwort des Präsidenten der Brennerautobahn AG ließ nicht lange auf sich warten: „Wir dürfen Mautgebühren nicht selbst senken.“ Diese Aussage ist angesichts der neuen Entwicklung gleich doppelt falsch. Erstens, weil die Antitrustbehörde und anschließend das Verwaltungsgericht Latium (TAR) bereits entschieden haben, dass Autobahnbetreiber für die Verweigerung von Gebührensenkungen bestraft werden können. Und zweitens, weil die ART nun klarstellt, dass Rückerstattungen sehr wohl Sache der Betreiber sind – und nicht des Staates, wie der Autobahnpräsident glauben machen wollte.
Zeitschiene der Reform
Die ART will die neuen Regeln ab Januar 2026 einführen. Dafür braucht es noch grünes Licht von der Politik. Für die Autofahrer wird die Reform jedoch erst zwischen 2027 und 2028 spürbar, wenn die Finanzpläne der Konzessionäre erneuert werden und die neuen Mechanismen greifen.
Wie die Maut bisher berechnet wird
Derzeit werden die Autobahngebühren regelmäßig angepasst, ohne dass ein klarer Zusammenhang zu den tatsächlich getätigten Investitionen besteht. Der Verbraucher zahlt also stets den vollen Preis – selbst dann, wenn Baustellen, reduzierte Fahrspuren oder lange Staus den Service massiv einschränken. Genau hier setzt die Reform an: Künftig sollen die Tarife stärker an die realen Investitionen gekoppelt werden.
Noch wichtiger für die Verbraucherrechte ist aber der geplante Paradigmenwechsel: Wenn die Qualität des Dienstes nicht eingehalten wird – etwa wegen Dauerbaustellen – sollen Nutzer direkt entschädigt werden.
Qualitätschartas als Vorschlag von Robin
Ein zentrales Instrument für mehr Fairness im Autobahnwesen bringt Robin selbst ins Spiel: die sogenannten Qualitätschartas, die per Staatsgesetz für öffentliche Dienste, die privatisiert werden, vorgesehen sind. Darin werden Standards definiert und bei Nichteinhaltung direkte Entschädigungen für Nutzer vorgesehen. Auch wenn der Präsident der ART diesen Punkt bislang nicht ausdrücklich erwähnt hat, ist für Robin klar: Ohne eine verbindliche Qualitätscharta, die gemeinsam mit den Verbraucherorganisationen erstellt wird, bleiben die Rechte der Autofahrer unzureichend geschützt.
Mehr Transparenz und Verbraucherrechte
Neben Rückerstattungen plant die ART außerdem, die Informationspflichten der Betreiber auszuweiten. Autofahrer sollen künftig standardisierte Daten zu Staus, Baustellen, Fahrzeiten, Rastanlagen, Ladesäulen und Berechnungsgrundlagen der Mautkosten erhalten. Damit wird erstmals nachvollziehbar, wie sich die Maut zusammensetzt – und ob die verlangte Gebühr auch gerechtfertigt ist.
Stellungnahme von Robin
„Es ist höchste Zeit, dass die Politik und die Aufsichtsbehörden Klartext reden“, sagt Walther Andreaus, ehrenamtlicher Geschäftsführer von Robin.
„Die Autobahn ist ein öffentliches Gut – und daher ist es untragbar, dass die Rechte der Verbraucher den Gewinnen der Betreiber untergeordnet werden. Mit überhöhten Mauteinnahmen dürfen keine Finanzpolster gebildet werden, die dann für Zwecke außerhalb des eigentlichen öffentlichen Auftrags verwendet werden. Entscheidend ist, dass die Qualitätsstandards endlich verbindlich festgelegt und kontrolliert werden – mit klaren Entschädigungen im Fall von Staus, Dauerbaustellen oder anderen Beeinträchtigungen.“